Vermögen sichern - Steuern sparen!
Mit diesem Wohn- und Geschäftshaus in einer der attraktivsten Geschäftslagen der Ravensburger Altstadt vereinen Sie diese Attribute
auf eine ganz besondere Weise. Das sanierungsbedürftige Wohn- und Geschäftshaus befindet sich im Sanierungsgebiet "südwestliche Unterstadt", wodurch die steuerlich reizvolle Abschreibung der Sanierungskosten nach § 7h EstG gewährleistet ist. (Nähere Informationen über die hieraus resultierenden Steuervorteile erhalten Sie gerne auf Anfrage). Im Kaufpreis enthalten sind sämtliche Architektenpläne, die Statikpläne für das Umbauprojekt sowie das im Jahre 2001 genehmigte Baugesuch das allerdings wieder neu eingereicht werden müßte. Die vorhandene Planung sieht ein Ladengeschäft mit rd. 80 m² im Erdgeschoss, sowie 3 attraktive Stadtwohnungen mit Südausrichtung in den Obergeschossen und im Dachgeschoss vor. Das Ladengeschäft ist derzeit vermietet, die darüber liegenden Geschosse stehen bereits leer. Die derzeitigen Mieteinnahmen betragen € 1.300,00 inkl. Mwst. Das Ladengeschäft sowie die einzelnen Wohnungen sind aufgrund dieser attraktiven Wohn- und Geschäftslage in der Ravensburger Altstadt bestens vermietbar. Insofern handelt es sich bei diesem Sanierungsobjekt um eine äußerst solide, werthaltige Kapitalanlage, die auch perspektivisch Ihr Vermögen sichert! Die kalkulatorischen Mieteinnahmen nach erfolgter Sanierung belaufen sich auf € 50.160,00 p.a.
Laden EG: 1.770,00 + NK + Mwst
Wohnung 1. OG: 700,00 + NK
Wohnung 2. OG: 720,00 + NK
Wohnung 1./2. DG: 990,00 + NK
Gerne übernehmen wir für Sie den kompletten Mietservice (Erst- und Nachvermietung) .
Nähere Information über dieses interessante Sanierungsprojekt erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Weitere Angaben:
Befeuerung/Energieträger: Strom
Im Kaufpreis enthalten sind die kompletten Architektenpläne, inkl. Statik, für das Sanierungsvorhaben sowie das ursprünglich (2001) genehmigte Baugesuch, das allerdings nicht verlängert wurde. Das Sanierungsgebiet wird voraussichtlich Ende 2012 abgeschlossen. Der bei Abschluss dieses Sanierungsgebietes einmalig anfallende Ausgleichsbetrag, der an die Stadt RV zu zahlen ist, beträgt bei einer vorzeitigen Ablösung € 1.296,00 (€ 15,00/m² x 108 m² Grdst. abzgl. 20 % bei vorzeitiger Ablösung in 2011).