Mitten im Herzen der Ravensburger Altstadt, nur wenige Schritte vom frequentierten Marienplatz entfernt, präsentiert sich dieses denkmalgeschützte Wohn-und Geschäftshaus mit insgesamt 4 Einheiten. Die gepflegte Liegenschaft, deren Ursprung bis ins 16. Jahrhundert zurückreicht, beherbergt im Erdgeschoss eine gastronomisch genutzte Ladeneinheit, 2 Appartementwohnungen im 1. bzw. 2.OG sowie eine Maisonettewohnung mit Dachloggia im 3.OG/DG. Die gesamtvermietbare Fläche dieses Wohn-und Geschäftshauses beträgt ca. 222 m².
* Aufteilung der Liegenschaft
UG: Vorrats-/Abstellraum (von der Ladeneinheit aus begehbar)
EG: Ladeneinheit, gastronomisch genutzt, Nfl. 45,77 m²
1.OG: 1,5-Zimmer-Appartement, Wfl. 48,63 m²
2.OG: 1,5-Zimmer-Appartement, Wfl. 48,01 m²
3.OG/DG: Maisonettewohnung mit Dachterrasse, Wfl. 79,73 m²
Das Wohn-und Geschäftshaus befindet sich in einem insgesamt sehr gepflegten Zustand ohne akuten Reparaturstau. Die Beheizung der Liegenschaft erfolgt über Gas-Thermen in den einzelnen Einheiten. Die Gastherme des Appartements im 2. OG wird derzeit gerade erneuert.
Das Wohn-und Geschäftshaus ist nachhaltig und solide vermietet. Die Gewerbeeinheit im EG samt Kellerraum, der ausschließlich über die Ladeneinheit begehbar ist, sowie die Wohneinheiten im 1. und 2.OG sind fremdvermietet. Das Appartement im 2.OG wird Ende April frei. Die Maisonettewohnung im 3.OG/DG wird derzeit von einem Miteigentümer bewohnt. Dieses Mietverhältnis soll für die nächsten Jahre aufrecht erhalten werden. Im Rahmen des Verkaufs wird für diese Wohnung eine ortsübliche Miete angesetzt.
Sichern Sie sich dieses solide Investment im Herzen der Ravensburger Altstadt und profitieren Sie von einer nachhaltigen Vermietbarkeit der einzelnen Einheiten in dieser bevorzugten Innenstadtlage.
Nähere Einzelheiten über diese Liegenschaft sowie über die jeweiligen Mietverhältnisse erhalten Sie gerne auf Anfrage!
Weitere Angaben:
Die Liegenschaft befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt". Dadurch wird dem Gebäudeeigentümer/Bauherrn in diesem Gebiet ermöglicht, im Rahmen eines Modernisierungsvertrages die erhöhte steuerliche Sonderabschreibung für Modernisierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen an seinem Bestandsgebäude steuermindernd in Anspruch zu nehmen (§ 7 EStG).