Im Herzen der Ravensburger Altstadt am oberen Ende der Adlerstraße, präsentiert sich dieses kleine aber feine Wohn- / Geschäftshaus mit insgesamt 3 Einheiten. Die Liegenschaft, deren Ursprung bis ins 18. Jhd. zurückreicht, verfügt über eine gesamtvermietbare Fläche von ca. 224 m².
* Aufteilung der Liegenschaft:
Untergeschoss:
Keller- / Abstellräume mit einer Gesamtfläche von ca. 50 m²
Erdgeschoss + Galerieebene:
Ladeneinheit über zwei Ebenen mit einer Gesamtfläche von ca. 78 m²
2. Obergeschoss:
2-Zimmer-Wohnung mit einer Gesamtfläche von ca. 52,5 m²
3. Obergeschoss/Dachgeschoss:
2-Zimmer-Wohnung mit einer Gesamtfläche von ca. 93 m² + Bühne (Abstellflächen)
In den vergangenen Jahren wurden fortlaufend Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an dieser Immobilie vorgenommen, insofern befindet sich das gesamte Gebäude in einem gepflegten Gesamtzustand ohne akuten Reparaturstau.
* Übersicht über die durchgeführten Renovierungs- / Modernisierungsmaßnahmen:
1984 - Erneuerung des Hausdaches
2004 - Renovierung der Hausfassade
2005 - Komplettrenovierung der Wohnung im 2. OG
2008 - Erneuerung sämtlicher Fenster
2021 - Austausch eines Elektrospeicherofens in der Ladeneinheit
2022 - Neuer Gaseinsatz für den Kachelofen in der Wohnung im 3. OG/DG.
Die Beheizung der Liegenschaft erfolgt durch zwei unterschiedliche Energiequellen. Die Ladeneinheit so wie die Wohnung im 2 OG werden über eine Elektro- Nachtspeicherheizung beheizt, die Wohnung im 3 OG verfügt über einen zentralen Gas-Kachelofen. Das Ladengeschäft ist aktuell vermietet. Der Mietvertrag läuft bis zum 30.06.2027. Die beiden Wohneinheiten sind ebenfalls vermietet. Die aktuellen Gesamtmieteinnahmen belaufen sich auf EUR 26.580,00 p.a., was einer Rendite von ca. 5,42 % bezogen auf den Kaufpreis entspricht.
Eine Übernahme dieser Liegenschaft ist kurzfristig möglich.
Nähere Einzelheiten erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Weitere Angaben:
Energieausweis in Vorbereitung.
Die Liegenschaft befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt". Dadurch wird dem Gebäudeeigentümer/Bauherrn in diesem Gebiet ermöglicht, im Rahmen eines Modernisierungsvertrages die erhöhte steuerliche Sonderabschreibung für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an seinem Bestandsgebäude steuermindernd in Anspruch zu nehmen (§7 EStG).
Da für diese Liegenschaft keinerlei Planunterlagen vorliegen, übernehmen wir für die im Exposé aufgeführten Flächen kein Gewähr.