
Am 1. Januar 2009 ist die Übergangsfrist zur Vorlage des Energieausweises für Wohngebäude abgelaufen. Potenziellen Käufern oder Mietern muss im Falle eines Verkaufs bzw. einer Neuvermietung eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.
Wann ein bedarfsorientierter und wann ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden muss, erklären wir Ihnen nachstehend:
Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Einheiten sowie für Einfamilienhäuser mit eingereichtem Bauantrag nach dem 01.November 1977 reicht der preiswertere, verbrauchsorientierte Energieausweis aus.
Bei Mehrfamilienhäuser mit bis zu 4 Einheiten, sowie bei Einfamilienhäuser mit Bauantrag vor dem 01. November 1977 muss der aussagekräftigere, bedarfsorientierte Energieausweis beantragt werden.
Die zwei Ausweisarten unterscheiden sich wie folgt: Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch u.a. auf Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden und enthält aussagekräftige Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Dies hat zur Folge, dass sich das Heizverhalten des aktuellen Nutzers im Energieausweis erheblich niederschlägt. So können beispielsweise die Aussagen von zwei Verbrauchsausweisen für dasselbe Gebäude, jedoch mit unterschiedlichen Nutzern, erheblich voneinander abweichen. Ein berufstätiges Ehepaar verbraucht im gleichen Gebäude i.d.R. wesentlich weniger Energie als eine 3-köpfige Familie, die tagsüber zu Hause ist.
Immobilien Sterk bietet Ihnen nun als neuen Service die Ausstellung sowohl des verbrauchsorientierten, als auch des bedarfsorientierten Energieausweises an.
Mit einer qualifizierten Datenerhebung und einer Anlage zum Energieausweis, die eine Zusammenfassung der Daten enthält, hebt sich die Qualität unseres Energieausweises von der Masse ab.
Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises berechnen wir eine Pauschalvergütung in Höhe von 350,- € inkl. MwSt. und für verbrauchsorientierte Energieausweise eine Pauschalvergütung in Höhe von 99,- € inkl. MwSt. Im Preis sind alle Nebenkosten (u.a. Kopier-, Telefon- und Portokosten) inbegriffen.
Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie, so verrechnen wir nach erfolgreichem Verkauf bzw. Vermietung diese Gebühr mit unserem Honorar. Sie erhalten den Energieausweis in diesem Falle gratis!
Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen rund um das Thema “Energiepass” zur Seite und freuen uns auf Ihren Anruf.
Immobilien-Service aus einer Hand - seit 1969!
Ihre Immobilien Sterk GmbH & Co. KG