
Die geplante Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Baden Württemberg durch die Landesregierung von 3,5 % auf 5,0 % wird bereits seit mehreren Wochen und Monaten eifrig diskutiert.
Nun scheint die Spekulation über den Stichtag der Erhöhung der Grunderwerbsteuer ein Ende zu haben. Eine Verabschiedung über das Gesetz zur Erhöhung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer ist in der Plenarsitzung des Landtages von Baden Württemberg am 26. Oktober 2011 vorgesehen. Eine Verkündung des Gesetzes ist dann noch notwendig, sodass am Tage nach der Verkündung die Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf 5 % wirksam wäre.
Im Klartext bedeutet dies: Wer bis zum 26.Oktober 2011 einen Kaufvertrag über ein Grundstück und / oder Gebäude notariell beurkundet, der kommt noch in den Genuss des derzeit bestehenden Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 %. Ab dem 27. Oktober 2011 ist damit zu rechnen, dass der erhöhte Satz von 5 % zur Anwendung kommt.
Immobilienkäufer und Kunden, die sich derzeit bereits in abschließenden Verhandlungen befinden sollten sich daher sputen, den geplanten Kaufvertrag bis zum 26. Oktober 2011 abzuschließen, um nicht unnötig höhere Steuern zu bezahlen. Nur aufgrund der Erhöhung der Grunderwerbsteuer empfehlen wir jedoch nicht, einen Immobilienerwerb zu planen.
Gerne berät Sie unser kompetentes Team in diesen und in allen anderen Fragen, rund um das Thema "Immobilien".
Ihr Immobilien Sterk Team
Ravensburg, 11. Oktober 2011