bis
bis
bis
m2
bis
m2
oder

Aktuelles

Die EnEV 2009 - kurz erklärt!

Die novellierte EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) ist seit dem 01. Oktober 2009 in Kraft getreten.

Was bedeutet das für Sie als Immobilien-Besitzer oder als Immobilien-Käufer?

Darüber möchten wir Sie mit diesem Artikel informieren:

Die EnEV 2009 ist eine noch relativ unbekannte Verordnung und besitzt ihre Gültigkeit seit dem 01.10.09 für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.  Sie löste die bekannten Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ab. Die erste Fassung der EnEV trat am 01.02.2002 in Kraft

Die energetischen Anforderungen an die Gebäudetechnik und Dämmung einer Immobilie werden mit der EnEV 2009 um bis zu 30 % verschärft! Bis 2012 sollen weitere 30 % folgen!

Die Obergrenze für den zulässigen  Jahres-Primärenergiebedarf von Neubauten wurde um 30 % gesenkt.

Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss 15 % mehr leisten.

Wie sieht es bei Bestands-Immobilien und Altbauten aus?!

Die Dämmung der obersten, nicht begehbaren Geschossdecke wird bei einem Immobilien-Kauf zur Pflicht bis spätestens Ende 2011. Ist die Bühne / das Dach zu Wohnzwecken ausgebaut, so muss entsprechend das Dach der Immobilie gedämmt werden. Als Eigentümer und Bewohner eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind Sie von dieser Pflicht befreit, wenn Sie die Immobilie bereits vor dem 01.02.2002 bezogen haben. Ist Ihre Immobilie vermietet, sind Sie zu dieser Maßnahme ebenfalls verpflichtet, falls keine Dämmung vorhanden ist.

Die technischen Daten zur Dämmung lauten: bisher 0,30 Watt/(m².K) - künftig mindestens 0,24 Watt/(m².K)

Modernisierung von einzelnen Gebäudeteilen:

Werden mehr als 10 Prozent von Gebäudeteilen ausgetauscht (durch Zerstörung, Defekt etc.) darf nicht nur das betroffene Teil ausgetauscht werden sondern es muß vielmehr das gesamte Gewerk erneuert werden.

Beispiel: Ein Haus mit 18 Fenster  ;  10 % = 1,8 Fenster.  1 Fenster defekt bzw. kaputt, somit unter 10 % = Austausch eines Fenster ist machbar. 2 Fenster defekt, also über 10 % = Austausch aller Fenster notwendig.

Fassade mit Reparaturbedarf  unter 10 % Flächenanteil am gesamten Haus, Ausbesserung möglich.  Liegt der Sanierungsanteil über 10 % der Gesamtfläche, ist eine Ausbesserung rechtlich gesehen nicht mehr möglich sondern es muß der gesamte Putz am Haus bzw. der  Immobilie nach wärmeenergetischen Maßnahmen ausgebessert (ausgetauscht) werden.

Bei Klimaanlagen wird eine generelle Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.

Nachtstromspeicherheizungen:

Bis zum  01.01.2020 müssen elektrische  Speicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind  in Immobilie mit mind. 6 Einheiten bzw. Nichtwohngebäuden mit mehr als 500 m² Nutzfläche durch effizientere Heizungsanlagen ersetzt werden.

Diese Pflicht entfällt, wenn das Gebäude das Wärmedämmniveau nach der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllt, oder öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen, oder diese Aufwendungen bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist eine Rentabilität erfährt  (innerh. 10 – 15 Jahren sollte die Amortisation gegeben sein).

Wie werden diese Maßnahmen geprüft?

Es werden sogenannte Unternehmenserklärungen eigeführt. Der Betrieb (Handwerker) muß  in schriftlicher Form gegenüber der Behörde erklären, dass bei Einbau der anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten die Maßnahme die Auflagen der EnEV 2009 erfüllen.

Es besteht eine Pflicht zur Vorlage der Unternehmererklärung auf Verlangen der Behörde.

Ebenfalls werden die Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung von Sichtprüfungen in den Immobilien beauftragt.

Es werden Ordnungswidrigkeiten für vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen bestimmte Neubau-Modernisierungsanforderungen der EnBV  sowie bei Verwendung falscher Gebäudedaten und Verbrauchsdaten bei Ausstellung von Energieausweisen eingeführt.  Diese werden entsprechend mit Bußgeld geahndet.

Mit uns bleiben Sie informiert - Immobilien Sterk GmbH & Co. KG

Ravensburg, 30.06.2010

Besuchen Sie uns auf:
Immobilien Sterk GmbH & Co. KG
Raueneggstr. 1/1
88212 Ravensburg
Tel.: 0751 36623-0
Fax: 0751 36623-23
E-mail: info@immo-sterk.de
Web: www.immo-sterk.de