
Mit der Verkündung des Gesetzes zur Änderung der Grunderwerbsteuer am 04.11.2011 trat der neue, erhöhte Satz von 5 % am Folgetag in Kraft.
Somit gilt künftig ab dem 05.11.2011 für alle Immobilien - und Grundstückskäufe die neue Grunderwerbsteuer in Höhe von 5 % aus der Kaufpreissumme.
Hier geht´s zum Gesetzblatt: Grunderwerbsteuer Baden Württemberg
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